Info Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://campus.kbs.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 15.06.2020 bis 16.07.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Diese Erklärung wurde am 11.11.2021 erstellt. Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht: Barriere melden Schlichtungsverfahren Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website https://campus.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de |