Die Software des KBS Online-Campus wurde aktualisiert. Nach dem notwendigen Update kann es vorkommen, dass einzelne Videos nicht abgespielt werden können. Wir arbeiten bereits an einer Lösung. Wenn Sie ein Video finden, das nicht abgespielt werden kann, melden Sie es bitte an unsere Supportadresse "online-campus.support@kbs.de".

Info Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://campus.kbs.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 15.06.2020 bis 16.07.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
  • Teilweise können Schaltflächen von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
  • Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar, z.B. die Objekteblöcke.
  • Neben den Funktionalitäten der Lernplattform sind auch die hier abgelegten oder erstellten Inhalte in Teilen nicht barrierefrei.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.11.2021 erstellt.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht: Barriere melden

Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website https://campus.kbs.de benachteilige sie.

Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de